Als Steuerberater tauchen Sie tief in die Abläufe und Prozesse Ihrer Mandaten ein und sind beratend, verwaltend, und gutachterlich in allen Steuer- und Buchhaltungsfragen tätig. In den Themen Rechtssprechung und Finanzwissen sind Sie stetig auf dem neuesten Stand und werden auch daran gemesen.
Eine fehlerhafte Beratung, ein Zahlendreher oder Unterlagen die zu spät versandt wurden, bedeuten für Sie ein hohes Haftungspotential, welches gut versichert gehört. Für die Gestaltung einer entsprechenden Haftpflichtlösung als Vermögens- und Berufs-/Betriebshaftpflicht braucht es einen Fachmann, welcher diese Themen beherrscht, aber Ihnen auch zu den Themen Cyber- und Rechtsschutzversicherung etwas sagen kann.
Hier sind wir Ihr Partner, denn neben ehemaligen Berufskollegen finden Sie bei uns Versicherungskaufleute, welche seit Jahren auf die Beratung gewerblicher Mandanten spezialisiert sind. Im Bereich gewerbliche Versicherungslösungen stehen wir Ihnen daher auch bei Fachfragen Ihrer Mandanten zur Verfügung und erweitern Ihr Expertiseangebot.
Als haftungsbeschränkte Gesellschaft sind Sie bereits jetzt dazu verpflichtet, eine eigene Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Die Pflichtversicherung beträgt 250.000 EUR. Die Pflichtversicherungssumme wird ab dem 1. August auf 1 Mio. EUR pro Versicherungsfall erhöht (§ 55f Abs. 3 StBerG n.F.). Diese Versicherungssumme haben Sie gegebenenfalls bereits abgeschlossen und – sofern dies der Fall ist – daher eine Bestätigung Ihrer Versicherung erhalten, dass Sie Ihren Vertrag nicht anpassen müssen.
Wie viele Steuerberater-GmbHs nutzen Sie vermutlich Haftungsbeschränkungen in Ihren vorformulierten Vertragsbedingungen. Gemäß § 67a Abs. 1 (2) StBerG können Sie Ihre Haftung auf das Vierfache der Mindestversicherungssumme begrenzen, wenn insoweit Versicherungsschutz besteht.
Da sich die Pflichtversicherungssumme nun auf 1 Mio. EUR erhöht, erhöht sich auch die Grenze für die Haftungsbeschränkung – auf 4 Mio. EUR. Sie müssen also Ihre AGB anpassen und gleichzeitig Ihre Versicherungssumme auf 4 Mio. EUR erhöhen, um weiterhin Haftungsbeschränkungen nutzen zu können.
Darüber hinaus benötigen alle Gesellschafter der GmbH ab 01.08. eine Zulassungspolice.
Ganz neu ist die Regelung, dass die Gesellschafter, nicht die Angestellten, eine Zulassungspolice benötigen. Hier reicht die Police der Kanzlei nicht. Diese Zulassungspolice war bisher nicht nötig und ist daher in vielen Verträgen nicht vereinbart.
Der Grat zwischen wissentlicher und nicht wissentlicher Pflichtverletzung ist schmal und wird nicht immer von Ihnen entschieden. Daher ist es wichtig diesen Sachverhalt in der Haftpflicht abgesichert zu haben. Meist ist der Versicherungsschutz hier jedoch im Kleingedruckten eingeschränkt. Daher lassen Sie sich doch einfach von Ihrer Versicherung bestätigen, dass die wissentliche Pflichtverletzung bis zur max. Versicherungssumme mitversichert ist.
Für Ihre Unternehmung ist es wichtig bestimmte Versicherungsprodukte sinnvoll zu kombinieren.
Dies sind, immer mit der Regel zur Ausnahme, die folgenden Versicherungen:
Als Steuerberater unterliegen Sie nach § 67 STBerG der Verpflichtung sich gegen Haftpflichtrisiken ausreichend abzusichern. Ein Vermögensschaden liegt dann vor, wenn Ihr Mandant durch Ihr Verschulden einen finanziellen Nachteil erleidet. Dieses Risiko kann über eine Vermögensschadenhaftpflicht abgesichert werden. Erleidet ein Dritter jedoch durch Ihr Handeln im Rahmen der Berufsausübung einen Sach- oder Personenschaden, ist dies ein Fall für die Betriebs- oder Berufshaftpflicht.
Die Kombination aus den verschiedenen Haftpflichtbausteinen bietet schon einen guten Grundschutz. Besonders, da in der Haftpflichtversicherung bereits ein passiver Rechtsschutzbaustein enthalten ist. Um die Absicherung jedoch abzurunden, ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Abseits von direkten Haftpflichtansprüchen die rechtliche Betreuung und Kostenübernahme z.B. in den Bereichen
Hierbei ist auf eine Auswahl von Versicherungsgesellschaften zu achten, welche eine unbegrenzte Versicherungssumme im Rechtsschutzbereich anbieten und mindestens einen Sofortservice in Rechtsschutzfragen inkludieren.
Kombiniert man die Haftpflichtlösung mit den entsprechenden Rechtsschutzbausteinen, ergibt sich eine gute Absicherung, welche Ihnen Freiraum für das Tagesgeschäft gibt.
Die Vinzentz GmbH betreut seit 1964 gewerbliche Mandanten im Bereich der mittelständigen Unternehmen. Wir legen hohen Wert auf ausgebildete Fachkräfte und eine gute Vernetzung in die verschiedenen Unternehmungen. Im Bereich der Haftpflicht- und Cyberversicherung haben wir ein vertieftes Fachwissen. Durch unseren Prokurist Benjamin Vinzentz, welcher lange in Ihrer Branche tätig war, haben wir einen guten Einblick in Ihre Unternehmung.
Weiterhin haben wir, auf Wunsch einiger Ihrer Berufskollegen, für verschiedene Gewerke entsprechende Whitepaper-Leitfäden entwickelt. Hier z.B. für medizinische Berufe wie Praxen und Ärzte, welche einen hohen Anspruch an die Beratung haben. Diese Whitepaper stellen wir Ihnen als unsere Servicepartner gerne zur Verfügung. Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch Fachschulungen für Sie und Ihre Mandanten an oder unterstützen Sie bei Mehrwertveranstaltungen.
OLG Düsseldorf (16.11.2021- 4 U 252/20) - Verletzung Kardinalspflicht - wissentliche Pflichtverletzung
BGH (21.10.2021- IX ZR 9/21) - Einspeisung Solaranlage - Gewerbesteuer Pflicht - Verrechnung Steuern
BGH (18.12.2008 - IX ZR 12/05) - Haftung auch ohne Mandat - wenn Rat erteilt wird - Schutzwürdig