Übergang in den Ruhestand

die zweite Lebenshälfte einfach geregelt


Renten- und Altersteilzeitverwaltung

Sie können ebenfalls administrative Aufgaben für Tätigkeiten in der Ruhestandsphase in unsere Hände legen.

Wir haben Erfahrung in der Einrichtung und Verhandlung von ATZ-Konzepten und unterstützen die jeweiligen Lohnbuchalter in der Administration.

Darüber hinaus verfügen wir über langjährige Erfahrung in der Rentenverwaltung. Dies umfasst die Einrichtung, Überwachung und Freigabe von laufenden Rentenzahlungen sowie eine gesetzeskonforme Umsetzung der Rentenanpassung nach §16 BetraVG.